Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 15:40 Uhr

Tino Brandt, der Gründer des Thüringer Heimatschutzes, aus dem sich die terroristische Neonazizelle NSU rekrutierte, war auch mal in Regensburg. Aufrechte Antifas outeten den Nazi – und wurden darob von der Justiz abgestraft. Ich habe damals den ersten Prozeßtag, Brandt gegen Antifas, für die legendäre Studizeitung R.A.V. beobachtet. Aus R.A.V. Nr. 8, 1/1994:

Nicht unbedingt

"Nicht unbedingt"

Antwort Tino Brandts auf die Frage des Staatsanwalts, ob er wieder ein Großdeutsches Reich wolle.

Die Vorgeschichte

In einem Regensburger Kaufhaus werden zwischen Waschmittelpaketen Flugblätter gefunden. Inhalt: Hier bedient Sie Tino Brandt – ein faschistischer Krimineller." Zwei Personen werden festgenommen. Tino Brandt erstattet Anzeige. Die Staatsanwaltschaft übernimmt.

Skizziertes Prozeßprotokoll

Tino Brandt bzw. Staatsanwaltschaft gegen Stefan H. und Michael 0., Amtsgericht, 23.2.94, 9 Uhr, Sitzungssaal 30.

Verteidiger: Kitzell, Schwinghammer

Richter: "Bitte im Raum die Hüte abnehmen, soweit noch nicht geschehen" (Einer muß sein Käppi lüften)

Personalienaufnahme von Stefan und Michael.

Leute kommen noch.

Richter: "Wenn keine Sitzplätze mehr da sind, ist der Raum voll. Tut mir leid, Sie müssen wieder gehen."

Neben Richter werden noch zwei Stühle gefunden. Später Kommende werden abgewiesen. Strafantrag wird vorgelesen: Verleumdung, Beleidigung, Impressum der ausgelegten Flugblätter fingiert.

Erklärung Stefan: "Ich möchte kurz auf einen Fall verweisen, den ich für bezeichnend für den Umgang der deutschen Justiz mit dem Thema Rechtsextremismus halte..."

Richter unterbricht: "Allgemeinpolitische Anschauungen sind nicht Sache des Prozesses. Der Beklagte soll zum Kern der Sache Stellung nehmen. Hintergründe interessieren mich nicht." Appell an Vernunft von Seiten des Richters, die Sache ordentlich über die Bühne zu bringen.

Nach kurzem verbalem Gerangel darf Stefan doch noch weiter vorlesen: "Das Rufen von Parolen wie 'Ausländer raus' und 'Wir wollen keine Asylantenheime' fällt nach Ansicht des Paderborner Landgerichts unter das Recht auf freie Meinungsäußerung, weil die Angeklagten eine verbale Kurzform für das gefunden hätten, was viele Bundesbürger meinen, daß nämlich zu viele Ausländer hier leben. Da also offenbar von Seiten der deutschen Justiz hier lebenden ausländischen Menschen kein wirksamer Rechtsschutz gewährt wird, muß für diesen Schutz von anderen Menschen gesorgt werden. Und dafür ist Aufklärung ein wichtiges Mittel."

Tino Brandt wird aufgerufen. Gibt seine Personalien an. In Thüringen geboren, Azubi/Kaufmännischer Angestellter.

Schwinghammer insistiert auf volle Personalienangabe. Brandt muß vollständige Adresse angeben.

Brandt wird gebeten, sich zur Sache zu äußern.

Brandt: "Die Anschuldigungen, die im Flugblatt erhoben werden, stimmen nicht. Ich habe dadurch Arbeitsplatz und Wohnung verloren. Das Flugblatt enthält einen Aufruf zur Gewalt gegen mich."

Schwinghammer: "Wissen Sie etwas über einen Anruf bei einer türkischen Familie am 28.6.93 mit dem Inhalt: 'Ich bin ein Skinhead. Bald gibt es eine Grillpartie!'"

Brandt: "Nein!"

Schwinghammer: "Beziehungen zu Rechts?"

Brandt: "Momentan keine Beziehungen."

Staatsanwalt: "Es geht um die Beziehungen die Sie damals, zur Zeit des Vorfalls hatten."

Brandt: "Damals haben wir uns 2-3 Mal im Monat gesehen."

Schwinghammer: "Nur gesehen, oder auch geredet?"

Brandt: "Getroffen halt."

Schwinghammer: "Über was wurde bei diesen Treffen geredet?"

Brandt: "Halt über Frauen und so. Kam zu keinen Parolen."

Schwinghammer: "Bei einer Veranstaltung des Nationalen Blocks (NB), bei der Sie zugegen waren, auch nicht?"

Brandt: "Nicht im Allgemeinen über Ausländer."

Frage nach Kündigung.

Brandt: "Mir wurde wegen Flugblatt gekündigt. Offiziell wurde es aber mit dem Heimaustritt begründet. Arbeite jetzt bei einem Sparmarkt in Thüringen."

Schwinghammer: "Sie waren bei einer Veranstaltung eines führenden Funktionärs vom NB. Was ist der NB?"

Brandt: "Das war damals eine Landespartei von Bayern."

Schwinghammer: "Was wissen Sie über das Programm des NB?"

Brandt: "Das es halt für das Nationale eintritt."

Schwinghammer: "Woher wußten Sie von dieser Veranstaltung?"

Brandt: "Dieser Herr hat mir gesagt, ich solle kommen. Es bestanden bereits Kontakte als ich noch in Mitteldeutschland war. Dort war schon geredet worden."

Schwinghammer: "Mitteldeutschland?"

Brandt: "Na Thüringen und die Länder halt."

Schwinghammer: "Hat Sie der Herr persönlich eingeladen?"

Brandt: "Ja, telephonisch. Habe selbst Leute auf die Veranstaltung hingewiesen, telephonisch und schriftlich."

Schwinghammer: "Was wissen Sie über den Fortgang des NB?"

Brandt: "Er wurde verboten. Aufgrund der Hysterie nach Solingen und Mölln."

Schwinghammer: "Was meinen Sie mit Hysterie?"

Brandt: "Die Hetze, die gegen alle nationalbewußten Leute danach einsetzte. Mölln und so, das wurde alles von der Presse hochgeschaukelt. Es ist noch gar nicht bewiesen, ob das Rechte waren."

Schwinghammer: "Welche Einstellung haben Sie zu Mölln?"

Brandt: "Bin strikt gegen Gewalt."

Schwinghammer: "Stimmt es, daß Sie, als Sie noch im Kolpingshaus wohnten, des öfteren mit einem SS-Hemd herumliefen?"

Brandt: "Das war kein SS-Hemd. Das war ein ganz normales braunes Hemd."

Schwinghammer: "Stimmt es, daß Sie sich am Telephon mit 'Heil-Hitler' meldeten?"

Brandt: "Nein, nie. Einmal habe ich mich mit 'Heil Dir' gemeldet, sonst nichts."

Schwinghammer weist darauf hin, daß ihm Zeugenaussagen vorliegen, die Brandt in beiden Punkten widersprechen.

Schwinghammer legt Brandt Flugblatt vor. Es ist ein Aufruf zur Gründung eines Kaders des NB in Regensburg. Liest daraus vor ("empfählen").

Schwinghammer: "Stammt das von Ihnen?"

Brandt: "Ja!" (deutsches-Appell-Ja) "Es ist nur an zwei, drei Kameraden gegangen."

Schwinghammer: "Ziel der Gründung?"

Brandt: "Nationalbewußtsein heben. Nicht mehr vor anderen Ländern kriechen. So stolz wie die Amerikaner die Fahne raushängen können."

Schwinghammer: "Stimmt es, daß Sie geäußert haben, die Ermordung von Juden in Auschwitz sei eine Lüge?"

Brandt: "Weiß nichts mehr darüber."

Schwinghammer weist darauf hin, daß auch hierfür eine Zeugenaussage vorliegt.

Schwinghammer legt ihm nun ein Flugblatt und Spukis (Aufkleber) vor. Fragt ihn, ob er diese bezogen habe.

Brandt: "Kann sein, daß ich diese bezogen habe, weiß es aber nicht mehr. (Spukis?) Kann sein. Möcht mich dazu nicht mehr äußern."

Schwinghammer zeigt Flugblatt und Spukis Richter und Staatsanwalt.

Richter deutet auf eines: "Schaut aus wie ein Turtle mit Kettensäge, grauenhaft. (Liest vor) 'Deutschland, kein Platz für Schmarotzer'"

Brandt: "Die wurden mir aus meinem Zimmer entwendet."

Schwinghammer erwähnt, daß von der Staatsanwaltschaft Bochum gegen Brandt im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren Ermittlungen laufen. Fragt Brandt, ob er sich an die Bestellung gewisser Flugblätter erinnern kann, 42 Exemplare.

Brandt: "Kann mich nicht mehr erinnern."

Schwinghammer liest aus der Anklageschrift des Bochumer Verfahrens vor "Sämtliche Flugblätter rufen zu Gewalt auf. Vornehmlich die Aufkleber"

Schwinghammer befragt Brandt nun nach seinen Kontakten in Thüringen.

Brandt: "Die DA (Deutsche Alternative) war eine andere Partei als der NB."

Schwinghammer will aus Buch „Drahtzieher im Braunen Netz“ zitieren.

Richter: "Die allgemeine politische Landschaft interessiert mich nicht. Der richtige Weg ist, vom Konkreten zum Abstrakten, vom Detail zum Allgemeinen, nicht umgekehrt." (Was auffällt: Richter lächelt immer, wenn von Rechtsanwälten was kommt. Etwas herablassend, wie ein Papa, der sich über Argumente des Zöglings wohlwollend lustig macht. Scheint das Ganze eher für einen Witz zu halten.)

Kitzell: "Sie haben von Hetze im Zusammenhang mit Mölln und Solingen gesprochen. Wie hat sich das auf Sie ausgewirkt."

Brandt: "Man mußte sich nachher auf der Straße in Acht nehmen. Man wurde angesprochen und so."

Schwinghammer hält Brandt einen anderen Telephonanruf bei einer türkischen Familie vor ("Demnächst wird ihr Haus angezündet"). Will Brandt darauf hinweisen, daß ein gewisser Zusammenhang gesehen werden muß, zwischen von ihm bezogene Flugblätter/Spukis und dem Anruf ("Finden Sie nicht auch...")

Richter unterbricht: "Keine Suggestivfragen"

Staatsanwalt spricht Brandt noch mal auf seine Formulierung „Mitteldeutschland“ an.

Brandt: "Ganz normaler Ausdruck. Es gibt einen Mitteldeutschen Rundfunk bei uns in Thüringen, Mitteldeutsche Zeitung usw."

Staatsanwalt: "Wenn man von Mitteldeutschland spricht, muß es auch irgendwo ein Ostdeutschland geben. Wollen Sie wieder ein Großdeutsches Reich?"

Brandt: "Nicht unbedingt." (Gelächter im Publikum)

Staatsanwalt, deutet auf Spukis; "Ich les da ziemlich viel Gewalt heraus."

Brandt: "Die Gewalt ist vorher nicht ersichtlich." (Meint wohl, man kann Konsequenzen vorher nicht abschätzen)

Schwinghammer: "Wo sehen Sie den Platz, die Aufgabe der Ausländer in diesem Land?"

Brandt: "Ausländer sind schon wichtig, z.B. Kulturerhaltung, Pizza oder so."

Schwinghammer: "Haben Sie ihren Arbeitsplatz nicht schon vor der Auslegung der gegen Sie gerichteten Flugblätter verloren?"

Brandt: "Nein, nicht vorher schon verloren."

Schwinghammer: "Es kam zu keiner Gründung eines Kaders des NB in Regensburg. Liegt dies daran, daß von den Skinheads und anderen Ihr Anspruch auf Führung nicht anerkannt worden ist?"

Brandt: "Habe nie Anspruch auf Führung erhoben."

Schwinghammer will von Brandt wissen welche Spukis von wem stammen.

Brandt: "Die bunten sind vom NB. Die weißen vom Freundeskreis Freiheit für Deutschland."

Schwinghammer weist auf den Widerspruch hin, der darin liegt, daß Brandt sich einerseits an Bestellung besagter Aufkleber nicht mehr erinnern kann, andererseits aber die Urheber an der Farbe der Spukis erkennt.

Staatsanwalt fragt Brandt, ob er beschwören würde, niemals ein SS-Hemd getragen zu haben. Brandt bejaht dies. Bei 'Heil-Hitler' ist er sich zwar sicher, dies nicht gesagt zu haben, will es aber nicht beschwören.

Brandt wird entlassen. Bekommt Zeugengeld.


Die Zeugin R., Verkäuferin, wird befragt. Sie hat die Flugblattaktion beobachtet und ihren Chefs gemeldet.

Sie erklärt, die beiden vor der Abführung nicht mehr gesehen zu haben. Sie widerspricht hier dem Polizeiprotokoll, das angibt, die Abgeführten seien ihr noch mal gezeigt worden, und sie habe bestätigt, daß es sich hierbei um die Flugblattausteiler ("die die rechtsradikalen (!) Flugblätter ausgeteilt haben") handelt.

Im Raum könne sie niemanden wiedererkennen. (Die Angeschuldigten sitzen knapp neben ihr.) Außerdem sagt sie aus, Brandt sei schon ein, zwei Tage vor dem Vorfall gekündigt worden. Allerdings sei sie sich nicht ganz sicher.


Zeuge S. wird befragt. Er ist Polizist und war bei der Festnahme beteiligt.

Die Verdächtigen seien ihm von Kaufhausgeschäftsführer F. übergeben worden. Die ausliegenden Flugblätter habe er nicht gesehen. Er kann sich nicht mehr daran erinnern, ob er die Festgenommenen noch mal der Verkäuferin R. vorgestellt habe. Er hat Brandt nicht zu Gesicht bekommen, was ihn wunderte. Angeblich sei Brandt zu der Zeit nicht mehr in dem Kaufhaus beschäftigt gewesen, habe ihm zumindest Geschäftsführer F. gesagt.


Nächster Zeuge E., Kriminalhauptkommissar.

Am 22.7.93 habe Brandt Anzeige wegen Verleumdung erstattet. Brandt sagte damals aus, er wollte sich dem NB anschließen, dieser wurde aber verboten.

Wegen Brandt wurde im Zusammenhang mit einem anderen Ermittlungsverfahren („Aufstachelung zum Rassenhaß") aus Bochum angefragt. Gegen Brandt lag aber in Regensburg nichts vor.

Über DA und NB wisse er nur was er in der Zeitung gelesen habe (!). Von Drohanrufen bei türkischen Familien sei ihm nichts bekannt. (Spukis?) "Bei uns nicht bekannt."


Nun wurde das im Kaufhaus ausgelegene Flugblatt vom Richter vorgelesen.


Staatsanwalt meint, man könne Brandt rechtsradikale Tendenzen vorwerfen, nicht aber daß er kriminell sei. Richter rügt, daß die Angeklagten sich nicht zur Sache äußern und dem Gericht die Wahrheitsfindung überlassen. Schwinghammer verweist auf schon mehrmals angesprochene Beweisanträge. Es liege Zeugenaussage vor daß Brandt mit SS-Hemd gesehen wurde, die Judenvergasung in Auschwitz geleugnet habe, Mölln begrüßt und in diesem Zusammenhang geäußert habe, es werden noch mehr brennen.

Staatsanwalt will Verfahren auf einen Punkt des Flugblatts reduzieren, die Andeutung, Brandt wisse von Telephonanrufen bei türkischen Familien.

Schwinghammer wirft Staatsanwalt vor gerade das Wichtige ausklammern zu wollen.

Richter sagt, hier sollen keine politischen Urteile gefällt, sondern formal-rechtliche Verstöße verhandelt werden.

Staatsanwalt wieder: "Wir sind nicht dazu berufen, politische Meinungen abzugeben." Es gehe um behauptete Fakten, nicht die moralische Verurteilung des Herren Brandt. Kein politischer Schauprozeß, Fakten.

Schwinghammer: "Ich bekomme langsam Bauchgrimmen..."

 

Ihren Kommentar hinzufügen

Ihr Name:
Ihre Webseite:
Kommentar: